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ViCi artworks

Victoria Lenze

Lamerder Str. 10

34388 Trendelburg


Urheberrecht:

Der gesamte Inhalt dieser Webseite unterliegt dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sämtliche auf dieser Webseite dargestellten Inhalte (Fotos, Kunstwerke, Grafiken, Texte und Formulierungen) sind geistiges Eigentum der Künstlerin (ausgenommen Werbung für Veranstaltungen, Fremd-Merchandise, Fremd-Logos, sowie Fotos anderer Künstler mit jeweils eigens ausgewiesenem Copyright). Sie unterstehen dem Schutz des deutschen und internationalen Urheberrechts. Sie dürfen für den privaten Gebrauch genutzt werden. Kommerzielle oder anderweitige Verwendung, insbesondere Kopie der hier aufgeführten Texte und Bilder auf andere Webseiten, Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.


AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Urheberrecht

1.1 Urhebererklärung

Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.

1.2 Nutzung und Verwertung

Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.

1.3 Namensnennung

Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin (Urheberin) zu nennen.

1.4 Angemessene Vergütung

Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).

1.5 Veröffentlichungen

Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Urheberin. Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der auf den Unterlagen genannten Künstlerin und unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.

1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung

Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.

1.7 Folgerecht / Zugangsrecht

Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Künstlerin das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien

2.1 Übergabe des Werkes

Die Künstlerin ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.

2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen

Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin und Nutzerin / Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.

2.3 Veranstaltungen

Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen.

2.4 Publikationen / Katalog

Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang von der Künstlerin erbracht werden, werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und / oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartnerinnen / Vertragspartner. Die Künstlerin erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.

2.5 Haftung

Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

2.6 Versicherungen

Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert. Die Nutzerin / Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.

2.7 Transport / Transportversicherung

Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren Versicherung sind in voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu übernehmen.

2.8 Garantie / Wartung / Reparatur

Garantieleistungen der Künstlerin für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.

2.9 Vernichtung / Zerstörung / Diebstahl / Beschädigung / witterungsbedingte Schädigung

Die Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern. Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.

2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer

Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.

2.11 Reisekosten

Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der Künstlerin zur Erfüllung des Vertrages werden von der Nutzerin / dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.

2.12 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen der Künstlerin werden von der Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.

2. 13 Rückgabe des Werkes

Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist sie / er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

3.1 Zahlungsfrist

Sämtliche Ansprüche der Künstlerin auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Künstlerin geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der gesetzlichen Frist.

3.2 Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer

Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben.

3.3 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Verkaufspreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin. Desweiteren gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

3.4 Minderung der Vergütungen

»Nichtgefallen« des Werkes der Künstlerin, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.

3.5 Abgabepflicht

Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen, sofern sie / er abgabepflichtig ist.

§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen (BGB § 649)

4.1 Form

Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.

4.2 Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer

Im Falle der Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.

4.3 Aufhebung / Kündigung durch die Künstlerin

Im Fall der Aufhebung / Kündigung durch die Künstlerin ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.

4.4 Absage im Krankheitsfall

Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.

(Erläuterungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es bei VERDI - Fachgruppe Bildende Kunst.)


Datenschutzerklärung:

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